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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eisbrecher GmbH

1 Allgemeines
1.1 Alle Verträge erfolgen nur zu diesen Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt. Angebote sind freibleibend. Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung.
1.2 Grundsätzlich bedürfen Änderungen und Ergänzungen der jeweiligen Verträge der Schriftform, sonstige Abreden der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung.
1.3 Anwendbar ist ausschließlich Deutsches Recht mit Ausnahme des Wiener UN-Kaufrechts.

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2 Lieferung und Versand
2.1 Wird durch von Eisbrecher GmbH nicht zu vertretende Umstände eine Lieferung behindert, verzögert oderteilweise unmöglich, kann Eisbrecher GmbH vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder die Lieferung angemessen hinausschieben. Hat der Käufer (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) bei einem Teilrücktritt von Eisbrecher GmbH an der verbleibenden Leistung kein Interesse, kann er seinerseits vom Vertrag zurücktreten.
2.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Kunden über.
2.3 Ist im Falle des Lieferverzuges eine vom Käufer gesetzte angemessene Nachfrist verstrichen, kann dieser von dem betroffenen Vertragsteil zurücktreten und ggf. auch Schadensersatz statt Leistung nach Maßgabe der Teilziffer 6.2 verlangen. Hat der Käufer an einer teilweisen Erfüllung kein Interesse, stehen ihm diese Rechte hinsichtlich des ganzen Vertrages zu.
2.4 Der Käufer hat die Ware bei Lieferung sofort auf Vollständigkeit und äußerlich erkennbare Mängel zu prüfen, den Empfang auf dem Lieferschein zu quittieren und dabei eventuelle Beanstandungen zu vermerken.
2.5 Der Käufer hat Transportschäden sofort bei Transthermos oder Transporteur zu reklamieren und von ihm bestätigen zu lassen. Bescheinigungen/Schadensprotokolle sind unverzüglich an Eisbrecher GmbH zu übermitteln, da sonst deren Versicherung u. U. nicht eintritt.

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3 Gewährleistung, Untersuchungspflicht, Mängelrüge
3.1 Eisbrecher GmbH gewährleistet die Übereinstimmung der Ware mit den lebensmittelrechtlichen und sonst einschlägigen Bestimmungen. Zur Garantie bestimmter Beschaffenheiten der Ware bedarf es der schriftlichen Bestätigung durch Eisbrecher GmbH.

3.2 Eisbrecher GmbH kann Mängelansprüche durch Nacherfüllung abwenden. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche stehen dem Käufer nur nach Maßgabe der Teilziffern 2.3 und 6 zu.

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4 Preise und Zahlung
4.1 Zahlungen sind netto Kasse sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.
4.2 Die Preise gelten frei Haus (bis zur Haustür) Deutschland, wenn im Angebot keine andere Regelung getroffen wurde.
4.3 Aufrechnen darf der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

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5 Verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt
5.1 Eisbrecher GmbH behält sich das Eigentum an gelieferter Ware vor (Vorbehaltsware), bis der Gesamtforderungssaldo aus der laufenden Geschäftsverbindung beglichen ist (Kontokorrentvorbehalt). Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich und versichert sie ausreichend auf seine Kosten. Zugriffe Dritter hat der Käufer unverzüglich mitzuteilen und auf seine Kosten abzuwehren.
5.2 Verarbeitet der Käufer Vorbehaltsware, gilt Eisbrecher GmbH als Hersteller der neuen Sache und erwirbt daran Eigentum. Geht das Eigentum an Vorbehaltsware durch Verbindung oder Vermischung mit einer Hauptsache gesetzlich zwingend auf den Käufer über, übereignet dieser die Hauptsache bereits jetzt zur Sicherheit an Eisbrecher GmbH. Die neue Sache bzw. Hauptsache gilt wiederum als Vorbehaltsware.
5.3 Der Käufer darf Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs veräußern.
5.4 Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Bei Zahlungseinstellung des Käufers erlischt die Ermächtigung; bei Zahlungsverzug kann sie widerrufen werden.
5.5 Bei Zahlungseinstellung, Zahlungsverzug trotz Ablaufs einer angemessenen Nachfrist oder Insolvenzantrag über das Vermögen des Käufers hat dieser jegliche Verfügung über die Ware, deren Verarbeitung usw. sowie den Einzug der abgetretenen Forderungen sofort einzustellen. Vorbehaltsware ist sofort separat zu lagern und als Eisbrecher GmbH zu kennzeichnen. Eisbrecher GmbH hat das Recht, Vorbehaltsware heraus zu verlangen und wieder in Besitz zu nehmen, soweit dies zur Deckung des Forderungssaldos erforderlich erscheint. Eisbrecher GmbH Beauftragte dürfen hierzu die Räume betreten, in denen die Ware lagert. Herausgabeansprüche gegen Dritte einschließlich zugehöriger Betretungsrechte für diesen Fall tritt der Käufer hiermit an Eisbrecher GmbH ab, die diese Abtretung annimmt.
5.6 Eisbrecher GmbH ist auf Anforderung bereit, nach ihrer Wahl Sicherheiten freizugeben, soweit deren
Verkehrswert die offene Forderung um mehr als 25 % übersteigt.

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6 Produkthaftung, Schadensersatzansprüche
6.1 Eisbrecher GmbH haftet für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, die aus Fehlern der gelieferten Ware entstehen.
6.2 Eisbrecher GmbH gewährleistet streng nach der HACCP – Norm zu arbeiten. Alle Verunreinigen der Ware gehen bei Öffnung der Verpackung auf den Kunden über.
6.3 Für einfach fahrlässig entstandene Schäden haftet Eisbrecher GmbH nicht. Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf folgende Fälle beschränkt:
• Fehlen garantierter Beschaffenheit der Ware;
• schuldhafte Verletzung vertraglicher Hauptpflichten (in diesem Fall ist der Schaden begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden);
• vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung sonstiger Pflichten
• schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

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7 Sonstiges
7.1 Jede Verwendung gelieferter Ware erfolgt in Eigenverantwortung des Käufers. Er hat insbesondere dafür geltende Vorschriften einzuhalten.
7.2 Erfüllungsort die Eisbrecher GmbH Produktionsstätte bzw. -Abgangslager. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ludwigslust, sofern der Käufer bzw. Kunde Kaufmann ist.

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